Prüflabor
Ermittlung des Kanzerogenitätsindex
Die Ermittlung des Kanzerogenitätsindex (KI) dient der Einstufung des krebserzeugenden Gefährdungspotentials lungengängiger Fasern (künstlicher Mineralfasern), z. B. in Glas- und Steinwolle als Dämmmaterial. Er bezeichnet die Löslichkeit von Stoffen (Speziell Fasern) in Lebewesen.
Der Kanzerogenitätsindex wurde in TRGS 905 gemäß der Abmessungen der Fasern definiert. In der Gefahrstoffverordnung werden drei Kategorien unterschieden:
- Kategorie 1: Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken.
- Kategorie 2: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
- Kategorie 3: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch nicht genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen.